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Altersversorgung mit staatlichen Förderungen

RÜRUP BasisRenten - Interessant für Selbständige und besser Verdiener die Ihre Rente verbessern wollen.

Höchstbeträge für Alters­vorsorgeaufwendungen Ledige 24.305,-Euro /48.610,- Zusammenveranlagte

Davon sind seit 2025 100 % steuerlich ansetzbar
bAV Direktversicherung - betriebliche Altersversorgung

Steuerfreier Höchstbetrag jährlich 6.432,--  / monatlich 536,-- Euro

Sozialversicherungsfreier Höchstbetrag jährlich 3.216,-- (4%)  / monatlich 268,-- Euro

Riester Rente 

Sonderausgaben bis max 2.100,-- € inkl. staatlicher Förderung 

Statliche Förderung
Grundzulage p.a. 175
,-- €

Kinderzulage p.a. für ab 2008 Geborene = 300,--  € (bis 31.12.20007 Geborene 185,-- €)

Berufseinsteigerbonus (Einmalzahlung unter 25-jährige) 200,-- €

Riester ist dank der Zulagen und des Sonderausgabenabzugs sehr interessant für Familien mit Kindern sowie für Geringverdiener sowie für Aufstocker für Ihre Rente.. 

Lassen Sie sich kostenfrei darüber beraten, welche Altersversorgung für Sie die optimale Lösung ist und welcher Versicherer mit geringen Verwaltungskosten Ihnen eine solide Rendite bietet und Sicherheit.

 

 


Risiko­lebens­ver­si­che­rung

Risikolebensversicherung

Warum verlangt der Versicherer eine medizinische Prüfung?

Mit der Unterzeichnung des Versicherungsantrags räumen Sie dem Versicherer in der Regel das Recht ein, die von Ihnen angegebenen Daten zum Gesundheitszustand beim Hausarzt oder anderen behandelnden Medizinern zu prüfen.

Wenn Sie zahlreiche oder schwere Vorerkrankungen mitbringen, verlangt der Versicherer unter Umständen einen Risikozuschlag auf den Beitrag oder lehnt den Antrag sogar ganz ab. Der Grund: das besondere Todesfallrisiko von Menschen mit schwereren Vorerkrankungen soll nicht auf die Gemeinschaft aller beim Unternehmen Versicherten abgewälzt werden.

Gesundheitsangaben werden geprüft und bewertet

Antragsteller, Versicherer und gegebenenfalls der Vermittler der Lebensversicherung erhalten jeweils eine Ausfertigung des Versicherungsantrags. Die Angaben zum Gesundheitszustand werden von einem Mediziner des Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­mens bewertet.

Wenn keine Auffälligkeiten vorliegen, wird der Versicherungsschein ausgestellt und dem Antragsteller zugeschickt. Mit der Zustellung der Police kommt der Lebensversicherungsschutz dann rechtlich zustande.

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