RÜRUP BasisRenten - Interessant für Selbständige und besser Verdiener die Ihre Rente verbessern wollen.
Höchstbeträge für Altersvorsorgeaufwendungen Ledige 24.305,-Euro /48.610,- Zusammenveranlagte
Davon sind seit 2025 100 % steuerlich ansetzbar.
bAV Direktversicherung - betriebliche Altersversorgung
Steuerfreier Höchstbetrag jährlich 6.432,-- / monatlich 536,-- Euro
Sozialversicherungsfreier Höchstbetrag jährlich 3.216,-- (4%) / monatlich 268,-- Euro
Riester Rente
Sonderausgaben bis max 2.100,-- € inkl. staatlicher Förderung
Statliche Förderung
Grundzulage p.a. 175,-- €
Kinderzulage p.a. für ab 2008 Geborene = 300,-- € (bis 31.12.20007 Geborene 185,-- €)
Berufseinsteigerbonus (Einmalzahlung unter 25-jährige) 200,-- €
Riester ist dank der Zulagen und des Sonderausgabenabzugs sehr interessant für Familien mit Kindern sowie für Geringverdiener sowie für Aufstocker für Ihre Rente..
Lassen Sie sich kostenfrei darüber beraten, welche Altersversorgung für Sie die optimale Lösung ist und welcher Versicherer mit geringen Verwaltungskosten Ihnen eine solide Rendite bietet und Sicherheit.
Anders als eine Kapitallebensversicherung zahlt die Risikolebensversicherung nur, wenn der Versicherungsnehmer während der Laufzeit stirbt. Aus diesem Grund sind Risikolebensversicherungen auch um ein Mehrfaches günstiger, als Policen mit Kapitalansammlung. Schon mit der ersten Beitragszahlung haben Sie Gewissheit, dass Ihre Familie im schlimmsten Fall gut abgesichert ist.
Preisvergleich ist besonders wichtig
Die Leistungen sind bei den verschiedenen Anbietern nahezu identisch - wenn der Versicherte stirbt, erhalten die Angehörigen den Betrag, der bei Vertragsschluss vereinbart worden ist. Endet der Vertrag zur Lebenszeit des Versicherten, werden keine Leistungen fällig.
Wegen der weitgehend gleichen Leistungen raten Experten deshalb, bei der Risikolebensversicherung besonders auf einen günstigen Preis zu achten. Als dreißigjähriger Nichtraucher bekommen Sie für einen Jahresbeitrag von weniger als 120 Euro bereits einen Risikoschutz über 150.000 Euro, die im Todesfall an Ihre Angehörigen ausgezahlt wird.