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[▲ Gebote]

Im Schadenfall erfolgt für unsere Kunden der Service wie folgt: 
(bei vermittelten bzw. betreuten Verträgen):

Schaden melden & Unterlagen einreichen

  • Ver­sicherungs­makler unterstützen Kunden beim Melden des Schadens.
  • Sie prüfen, ob ein Anspruch besteht.
  • Sie reichen alle Unterlagen vollständig und fristgerecht ein.

Interessen vertreten

  • Ver­sicherungs­makler vertreten Kunden außergerichtlich.
  • Sie verfolgen den Fortgang der Bearbeitung und reagieren auf Rückfragen oder Verzögerungen.

Fristen im Blick behalten & Risiken erklären

  • Ver­sicherungs­makler weisen auf Ausschlussfristen hin und achten auf deren Einhaltung.
  • Sie erklären ihren Kunden mögliche Risiken wie Verletzung der Schadenminderungspflicht oder fehlende Mitwirkung.

[▼ Verbote]
Im Schadenfall dürfen wir folgenden Bearbeitung nicht ausführen:

Keine Hilfe ohne Vertrag

  • Ohne betreuten Versicherungsvertrag unterstützen Ver­sicherungs­makler nicht bei einem Schadenfall.

Keine Vertretung vor Gericht

  • Ver­sicherungs­makler überlassen die Vertretung vor Gericht einem Anwalt.

Keine Regulierung im Auftrag des Versicherers

  • Ver­sicherungs­makler bearbeiten keinen Schaden im Namen des Versicherers.

Keine Aufgaben außerhalb des Berufsbildes

  • Ver­sicherungs­makler setzen keine Ansprüche des Kunden gegen Dritte durch.
  • Wenn rechtliche Fragen auftreten, verweisen sie rechtzeitig an Sachverständige oder Rechtsanwälte.

TIPPS im Schadensfall