[▲ Gebote]
Im Schadenfall erfolgt für unsere Kunden der Service wie folgt:
(bei vermittelten bzw. betreuten Verträgen):
Schaden melden & Unterlagen einreichen
- Versicherungsmakler unterstützen Kunden beim Melden des Schadens.
- Sie prüfen, ob ein Anspruch besteht.
- Sie reichen alle Unterlagen vollständig und fristgerecht ein.
Interessen vertreten
- Versicherungsmakler vertreten Kunden außergerichtlich.
- Sie verfolgen den Fortgang der Bearbeitung und reagieren auf Rückfragen oder Verzögerungen.
Fristen im Blick behalten & Risiken erklären
- Versicherungsmakler weisen auf Ausschlussfristen hin und achten auf deren Einhaltung.
- Sie erklären ihren Kunden mögliche Risiken wie Verletzung der Schadenminderungspflicht oder fehlende Mitwirkung.
[▼ Verbote]
Im Schadenfall dürfen wir folgenden Bearbeitung nicht ausführen:
Keine Hilfe ohne Vertrag
- Ohne betreuten Versicherungsvertrag unterstützen Versicherungsmakler nicht bei einem Schadenfall.
Keine Vertretung vor Gericht
- Versicherungsmakler überlassen die Vertretung vor Gericht einem Anwalt.
Keine Regulierung im Auftrag des Versicherers
- Versicherungsmakler bearbeiten keinen Schaden im Namen des Versicherers.
Keine Aufgaben außerhalb des Berufsbildes
- Versicherungsmakler setzen keine Ansprüche des Kunden gegen Dritte durch.
- Wenn rechtliche Fragen auftreten, verweisen sie rechtzeitig an Sachverständige oder Rechtsanwälte.