RÜRUP BasisRenten - Interessant für Selbständige und besser Verdiener die Ihre Rente verbessern wollen.
Höchstbeträge für Altersvorsorgeaufwendungen Ledige 24.305,-Euro /48.610,- Zusammenveranlagte
Davon sind seit 2025 100 % steuerlich ansetzbar.
bAV Direktversicherung - betriebliche Altersversorgung
Steuerfreier Höchstbetrag jährlich 6.432,-- / monatlich 536,-- Euro
Sozialversicherungsfreier Höchstbetrag jährlich 3.216,-- (4%) / monatlich 268,-- Euro
Riester Rente
Sonderausgaben bis max 2.100,-- € inkl. staatlicher Förderung
Statliche Förderung
Grundzulage p.a. 175,-- €
Kinderzulage p.a. für ab 2008 Geborene = 300,-- € (bis 31.12.20007 Geborene 185,-- €)
Berufseinsteigerbonus (Einmalzahlung unter 25-jährige) 200,-- €
Riester ist dank der Zulagen und des Sonderausgabenabzugs sehr interessant für Familien mit Kindern sowie für Geringverdiener sowie für Aufstocker für Ihre Rente..
Lassen Sie sich kostenfrei darüber beraten, welche Altersversorgung für Sie die optimale Lösung ist und welcher Versicherer mit geringen Verwaltungskosten Ihnen eine solide Rendite bietet und Sicherheit.

Besteuerung, Grundsicherung und Jobwechsel
Auch wenn die bAV zahlreiche Vorteile bietet, gibt es einige Punkte, die Arbeitnehmer beachten sollten. So unterliegen Rentenzahlungen aus der betrieblichen Altersversorgung der vollen Steuerpflicht. Das bedeutet, dass die Rentenleistungen im Alter nachgelagert besteuert werden, wodurch sich die effektive Rentenhöhe verringern kann.
Zudem müssen gesetzlich krankenversicherte Rentner Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auf ihre Betriebsrente zahlen. Hier gilt seit 1. Januar 2025 ein Freibetrag von 187,25 Euro pro Monat, bis zu dem keine Krankenversicherungsbeiträge fällig werden.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, eine bAV in das Versorgungssystem des neuen Arbeitgebers mitzunehmen (Portabilität) oder privat weiterzuführen. Hierbei sind jedoch bestimmte Bedingungen zu erfüllen, und es ist sinnvoll, frühzeitig mit dem neuen Arbeitgeber über eine Fortführung der Altersvorsorge zu sprechen. Wer die bAV nicht mitnehmen kann oder will, sollte sich über alternative Fortführungsoptionen informieren.
Seit 2018 dürfen Betriebsrentner einen Freibetrag von mindestens 100 Euro und maximal 200 Euro behalten, ohne dass diese Leistungen auf die Grundsicherung angerechnet werden. Das bedeutet, dass auch Arbeitnehmer mit niedrigen Rentenansprüchen von einer bAV profitieren können, ohne dass ihre zusätzlichen Einkünfte vollständig mit der Grundsicherung verrechnet werden.