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Altersversorgung mit staatlichen Förderungen

RÜRUP BasisRenten - Interessant für Selbständige und besser Verdiener die Ihre Rente verbessern wollen.

Höchstbeträge für Alters­vorsorgeaufwendungen Ledige 24.305,-Euro /48.610,- Zusammenveranlagte

Davon sind seit 2025 100 % steuerlich ansetzbar. 
bAV Direktversicherung - betriebliche Altersversorgung

Steuerfreier Höchstbetrag jährlich 6.432,--  / monatlich 536,-- Euro

Sozialversicherungsfreier Höchstbetrag jährlich 3.216,-- (4%)  / monatlich 268,-- Euro

Riester Rente 

Sonderausgaben bis max 2.100,-- € inkl. staatlicher Förderung 

Statliche Förderung
Grundzulage p.a. 175
,-- €

Kinderzulage p.a. für ab 2008 Geborene = 300,--  € (bis 31.12.20007 Geborene 185,-- €)

Berufseinsteigerbonus (Einmalzahlung unter 25-jährige) 200,-- €

Riester ist dank der Zulagen und des Sonderausgabenabzugs sehr interessant für Familien mit Kindern sowie für Geringverdiener sowie für Aufstocker für Ihre Rente.. 

Lassen Sie sich kostenfrei darüber beraten, welche Altersversorgung für Sie die optimale Lösung ist und welcher Versicherer mit geringen Verwaltungskosten Ihnen eine solide Rendite bietet und Sicherheit.

 

 


Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung

Besteuerung, Grundsicherung und Jobwechsel

Auch wenn die bAV zahlreiche Vorteile bietet, gibt es einige Punkte, die Arbeitnehmer beachten sollten. So unterliegen Rentenzahlungen aus der betrieblichen Altersversorgung der vollen Steuerpflicht. Das bedeutet, dass die Rentenleistungen im Alter nachgelagert besteuert werden, wodurch sich die effektive Rentenhöhe verringern kann.

Auf Betriebsrenten können außerdem Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflege­ver­si­che­rung anfallen. Für gesetzlich pflichtversicherte Betriebsrentner gilt 2026 in der Kranken­ver­si­che­rung ein Freibetrag von 197,75 Euro monatlich. Kranken­ver­si­che­rungsbeiträge fallen grundsätzlich nur auf den darüberliegenden Teil der Betriebsrente an. Für freiwillig gesetzlich Versicherte gilt dieser Freibetrag nicht.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, eine bAV in das Versorgungssystem des neuen Arbeitgebers mitzunehmen (Portabilität) oder privat weiterzuführen. Hierbei sind jedoch bestimmte Bedingungen zu erfüllen, und es ist sinnvoll, frühzeitig mit dem neuen Arbeitgeber über eine Fortführung der Alters­vorsorge zu sprechen. Wer die bAV nicht mitnehmen kann oder will, sollte sich über alternative Fortführungsoptionen informieren.

Seit 2018 bleibt bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ein Teil der zusätzlichen Alters­vorsorge anrechnungsfrei. Der Freibetrag umfasst monatlich die ersten 100 Euro sowie 30 Prozent des darüberliegenden Einkommens aus zusätzlicher Alters­vorsorge. Er ist auf die Hälfte der Regelbedarfsstufe 1 begrenzt und beträgt damit 2026 höchstens 281,50 Euro monatlich. Auch Menschen mit niedrigen Renten können dadurch von einer Betriebsrente profitieren, weil diese nicht vollständig auf die Grundsicherung angerechnet wird.

Vergleich und Angebot Betriebliche Altersversorgung

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