Altersversorgung mit staatlichen Förderungen

RÜRUP BasisRenten - Interessant für Selbständige und besser Verdiener

Höchstbeträge für Alters­vorsorgeaufwendungen Ledige 24.305,-Euro /48.610,- Zusammenveranlagte

Davon sind 2019 88% steuerlich ansetzbar. (Jährlich + 2%, ab 2025  100%)
 

bAV Direktversicherung - betriebliche Altersversorgung

Steuerfreier Höchstbetrag jährlich 6.432,--  / monatlich 536,-- Euro

Sozialversicherungsfreier Höchstbetrag jährlich 3.216,-- (4%)  / monatlich 268,-- Euro

 

Riester Rente 

Sonderausgaben bis 2.100,-- (entspricht mtl 175,--)

Grundzulage p.a. 175,--

Kinderzulage p.a. für ab 2008 Geborene = 300,--  (bis 31.12.20007 Geborene 185,--)

Berufseinsteigerbonus (Einmalzahlung unter 25-jährige) 200,--

In Zeiten von Niedrigzins und sehr schwierigen Kapitalmärkten ist Riester dank der Zulagen
und des Sonderausgabenabzugs sehr interessant. 

 

Lassen Sie sich unabhängig darüber beraten, welche Altersversorgung für Sie die richtige ist und welcher Versicherer mit geringen Verwaltungskosten Ihnen Sicherheit und eine solide Rendite bietet.

 

 


Risiko­lebens­ver­si­che­rung

Risikolebensversicherung

Warum verlangt der Versicherer eine medizinische Prüfung?

Mit der Unterzeichnung des Versicherungsantrags räumen Sie dem Versicherer in der Regel das Recht ein, die von Ihnen angegebenen Daten zum Gesundheitszustand beim Hausarzt oder anderen behandelnden Medizinern zu prüfen.

Wenn Sie zahlreiche oder schwere Vorerkrankungen mitbringen, verlangt der Versicherer unter Umständen einen Risikozuschlag auf den Beitrag oder lehnt den Antrag sogar ganz ab. Der Grund: das besondere Todesfallrisiko von Menschen mit schwereren Vorerkrankungen soll nicht auf die Gemeinschaft aller beim Unternehmen Versicherten abgewälzt werden.

Gesundheitsangaben werden geprüft und bewertet

Antragsteller, Versicherer und gegebenenfalls der Vermittler der Lebensversicherung erhalten jeweils eine Ausfertigung des Versicherungsantrags. Die Angaben zum Gesundheitszustand werden von einem Mediziner des Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­mens bewertet.

Wenn keine Auffälligkeiten vorliegen, wird der Versicherungsschein ausgestellt und dem Antragsteller zugeschickt. Mit der Zustellung der Police kommt der Lebensversicherungsschutz dann rechtlich zustande.

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