Altersversorgung mit staatlichen Förderungen

RÜRUP BasisRenten - Interessant für Selbständige und besser Verdiener

Höchstbeträge für Alters­vorsorgeaufwendungen Ledige 24.305,-Euro /48.610,- Zusammenveranlagte

Davon sind 2019 88% steuerlich ansetzbar. (Jährlich + 2%, ab 2025  100%)
 

bAV Direktversicherung - betriebliche Altersversorgung

Steuerfreier Höchstbetrag jährlich 6.432,--  / monatlich 536,-- Euro

Sozialversicherungsfreier Höchstbetrag jährlich 3.216,-- (4%)  / monatlich 268,-- Euro

 

Riester Rente 

Sonderausgaben bis 2.100,-- (entspricht mtl 175,--)

Grundzulage p.a. 175,--

Kinderzulage p.a. für ab 2008 Geborene = 300,--  (bis 31.12.20007 Geborene 185,--)

Berufseinsteigerbonus (Einmalzahlung unter 25-jährige) 200,--

In Zeiten von Niedrigzins und sehr schwierigen Kapitalmärkten ist Riester dank der Zulagen
und des Sonderausgabenabzugs sehr interessant. 

 

Lassen Sie sich unabhängig darüber beraten, welche Altersversorgung für Sie die richtige ist und welcher Versicherer mit geringen Verwaltungskosten Ihnen Sicherheit und eine solide Rendite bietet.

 

 


Riester-Rente

Riester-Rente

Wer hat Anspruch auf Riester-Förderung?

Riester-Förderung für alle Arbeitnehmer
Anspruch auf Zulagen und Steuervorteile für ihren Riester-Vertrag haben alle gesetzlich rentenversicherten Arbeitnehmer und alle Beamten, außerdem Soldaten und Zivildienstleistende, Eltern im Erziehungsurlaub, freiwillig gesetzlich Rentenversicherte, geringfügig Beschäftigte und Arbeitslose.

Staatliche Förderung bekommen auch die nicht rentenversicherungspflichtig beschäftigten Ehepartner von Arbeitnehmern, sofern sie sich für einen eigenen Alters­vorsorgevertrag entscheiden - z.B. die mit einem versicherungspflichtigen Arbeitnehmer verheiratete Hausfrau mit eigener Riester-Police.

Als Selbstständiger oder Freiberufler hat man nur dann Anspruch auf staatliche Förderung im Rahmen einer Riester-Rente, wenn der Ehepartner versicherungspflichtig berufstätig ist und eine eigene Riester-Police besitzt.


Rürup-Rente ist auf Selbstständige und Freiberufler zugeschnitten
Nicht gefördert werden Selbstständige und Freiberufler, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, außerdem Per­sonen, die bereits eine Rente aufgrund ihres Alters, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit beziehen.

Vergleich und Angebot Riester-Rente
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