RÜRUP BasisRenten - Interessant für Selbständige und besser Verdiener
Höchstbeträge für Altersvorsorgeaufwendungen Ledige 24.305,-Euro /48.610,- Zusammenveranlagte
Davon sind 2019 88% steuerlich ansetzbar. (Jährlich + 2%, ab 2025 100%)
bAV Direktversicherung - betriebliche Altersversorgung
Steuerfreier Höchstbetrag jährlich 6.432,-- / monatlich 536,-- Euro
Sozialversicherungsfreier Höchstbetrag jährlich 3.216,-- (4%) / monatlich 268,-- Euro
Riester Rente
Sonderausgaben bis 2.100,-- (entspricht mtl 175,--)
Grundzulage p.a. 175,--
Kinderzulage p.a. für ab 2008 Geborene = 300,-- (bis 31.12.20007 Geborene 185,--)
Berufseinsteigerbonus (Einmalzahlung unter 25-jährige) 200,--
In Zeiten von Niedrigzins und sehr schwierigen Kapitalmärkten ist Riester dank der Zulagen
und des Sonderausgabenabzugs sehr interessant.
Lassen Sie sich unabhängig darüber beraten, welche Altersversorgung für Sie die richtige ist und welcher Versicherer mit geringen Verwaltungskosten Ihnen Sicherheit und eine solide Rendite bietet.
Besteuerung, Grundsicherung und Jobwechsel
Auch wenn die bAV zahlreiche Vorteile bietet, gibt es einige Punkte, die Arbeitnehmer beachten sollten. So unterliegen Rentenzahlungen aus der betrieblichen Altersversorgung der vollen Steuerpflicht. Das bedeutet, dass die Rentenleistungen im Alter nachgelagert besteuert werden, wodurch sich die effektive Rentenhöhe verringern kann.
Zudem müssen gesetzlich krankenversicherte Rentner Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auf ihre Betriebsrente zahlen. Hier gilt seit 1. Januar 2025 ein Freibetrag von 187,25 Euro pro Monat, bis zu dem keine Krankenversicherungsbeiträge fällig werden.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, eine bAV in das Versorgungssystem des neuen Arbeitgebers mitzunehmen (Portabilität) oder privat weiterzuführen. Hierbei sind jedoch bestimmte Bedingungen zu erfüllen, und es ist sinnvoll, frühzeitig mit dem neuen Arbeitgeber über eine Fortführung der Altersvorsorge zu sprechen. Wer die bAV nicht mitnehmen kann oder will, sollte sich über alternative Fortführungsoptionen informieren.
Seit 2018 dürfen Betriebsrentner einen Freibetrag von mindestens 100 Euro und maximal 200 Euro behalten, ohne dass diese Leistungen auf die Grundsicherung angerechnet werden. Das bedeutet, dass auch Arbeitnehmer mit niedrigen Rentenansprüchen von einer bAV profitieren können, ohne dass ihre zusätzlichen Einkünfte vollständig mit der Grundsicherung verrechnet werden.