02235 9218890
info@finanz-as.de
RÜRUP BasisRenten - Interessant für Selbständige und besser Verdiener
Höchstbeträge für Altersvorsorgeaufwendungen Ledige 24.305,-Euro /48.610,- Zusammenveranlagte
Davon sind 2019 88% steuerlich ansetzbar. (Jährlich + 2%, ab 2025 100%)
bAV Direktversicherung - betriebliche Altersversorgung
Steuerfreier Höchstbetrag jährlich 6.432,-- / monatlich 536,-- Euro
Sozialversicherungsfreier Höchstbetrag jährlich 3.216,-- (4%) / monatlich 268,-- Euro
Riester Rente
Sonderausgaben bis 2.100,-- (entspricht mtl 175,--)
Grundzulage p.a. 175,--
Kinderzulage p.a. für ab 2008 Geborene = 300,-- (bis 31.12.20007 Geborene 185,--)
Berufseinsteigerbonus (Einmalzahlung unter 25-jährige) 200,--
In Zeiten von Niedrigzins und sehr schwierigen Kapitalmärkten ist Riester dank der Zulagen
und des Sonderausgabenabzugs sehr interessant.
Lassen Sie sich unabhängig darüber beraten, welche Altersversorgung für Sie die richtige ist und welcher Versicherer mit geringen Verwaltungskosten Ihnen Sicherheit und eine solide Rendite bietet.
Eigenverantwortlich vorsorgen ist Pflicht
Die Rürup-Rente (auch: „Basisrente“) ist eine private Rentenversicherung, mit der Sie eigenverantwortlich für ihr finanzielles Auskommen im Alter sorgen können - lebenslange Rentenleistungen mit guter Rendite sind garantiert.
Hohe Rendite durch Steuervorteile
Wegen der hohen steuerlichen Förderung ist die Rürup-Rente besonders für Selbstständige und Freiberufler attraktiv. Anders als bei der gesetzlichen Rente, wo die Beiträge der Versicherten schon im nächsten Monat wieder an die Rentner fließen, wird Ihre Rürup-Rente angesammelt und später zuzüglich einer sicheren Verzinsung wieder an Sie ausgezahlt.
Dank der Steuervorteile liegt die Rendite der Rürup-Rente dabei deutlich über dem Zins für andere Anlageformen.
Zusatzbaustein Berufsunfähigkeitsversicherung
Als Ergänzung zur Altersvorsorge in Form der Rürup-Rente können Zusatzbausteine zur Absicherung für den Fall der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit abgeschlossen werden. Möglich ist auch die Vereinbarung von variablen Beitragszahlungen oder beitragsfreien Zeiträumen.
Produkte der Rürup-Rente sind Bürgergeld-sicher, sie werden also nicht als Vermögen zum Bezug von Bürgergeld angerechnet.