Gerade GKV-Versicherte profitieren: Sie können ihren Krankenhausaufenthalt deutlich angenehmer gestalten, ohne im Ernstfall hohe Zusatzkosten selbst tragen zu müssen. Die Beiträge sind vergleichsweise gering – der Mehrwert im Krankheitsfall jedoch enorm.
Gerade auch für Eltern ist es beruhigend zu wissen, dass die Zusatzversicherung auch bei einem Klinikaufenthalt der Kinder greift. Viele Tarife übernehmen die Kosten für ein sogenanntes „Rooming-in“. Das bedeutet: Ein Elternteil kann im selben Zimmer übernachten und das Kind rund um die Uhr begleiten. Außerdem sichern die Leistungen oft die Behandlung durch erfahrene Spezialisten und eine kindgerechte Unterbringung. So fühlen sich junge Patienten besser aufgehoben – erst recht mit den Eltern an ihrer Seite.
Wer kann eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen?
Grundsätzlich jeder gesetzlich Versicherte. Auch Kinder können schon mitversichert werden.
Welche Leistungen sind enthalten?
Typisch sind Chefarztbehandlung, Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und oft freie Krankenhauswahl. Je nach Tarif kann der Leistungsumfang variieren.
Gibt es Wartezeiten?
Nicht immer. Viele Versicherer haben Wartezeiten von bis zu drei Monaten, einige bieten auch Sofortschutz ohne Wartezeit an.
Wie hoch sind die Beiträge?
Sie hängen vom Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang ab. Schon für wenige Euro im Monat kann man sich den Zusatzkomfort sichern.
Ein Krankenhausaufenthalt wird mit einer Zusatzversicherung deutlich erträglicher. So sorgt man dafür, dass man im Ernstfall nicht nur gesund, sondern auch komfortabel wieder auf die Beine kommt.
Zusatzversicherung bringt Chefarzt und Komfort ins Spiel

finanzas
Angelika Wendel
Finanzmaklerin
Termine nach Vereinbarung
persönlich oder online




