Vorsorgevollmacht
Hier wird eine Vertrauensperson benannt, die im Ernstfall rechtlich für einen handelt – zum Beispiel bei Behördengängen, Vertragsangelegenheiten oder bei der Auswahl eines Pflegeheims. Sie kann Entscheidungen treffen und Verträge abschließen, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss.
Patientenverfügung
Sie legt verbindlich fest, welche medizinischen Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden – etwa bei schwerer Krankheit oder im Sterbeprozess. Ärzte müssen sich daran halten. Angehörige dürfen sie weder aufheben noch ändern.
Betreuungsverfügung
Für den Fall, dass doch eine gesetzliche Betreuung notwendig wird, kann hier bestimmt werden, wer das übernehmen soll – etwa wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt. Das Gericht ist daran gebunden, solange die vorgeschlagene Person geeignet ist.
Testament
Es sorgt für klare Verhältnisse nach dem Tod. Wer frühzeitig regelt, wer was erhält, verhindert Streit unter Erben und erfüllt den eigenen letzten Willen. Wichtig: Ein Testament muss komplett handschriftlich verfasst, mit Ort, Datum und Unterschrift versehen sein, um rechtsgültig zu sein.
Risikolebensversicherung und Todesfallregelungen
Vor allem für Familien mit finanziellen Verpflichtungen sinnvoll. Eine vereinbarte Versicherungssumme wird im Todesfall an die Hinterbliebenen gezahlt – das sichert die Existenz und überbrückt finanzielle Engpässe. Auch in anderen Versicherungsverträgen (z. B. Renten- oder Unfallversicherung) lohnt ein Blick auf eingetragene Bezugsberechtigte. Diese sollten regelmäßig überprüft und ggf. angepasst werden.
Wer heute vorsorgt, schützt morgen seine Liebsten – und sich selbst. Die wichtigsten Dokumente lassen sich einfach erstellen und individuell anpassen. Sie geben Sicherheit, Klarheit und das gute Gefühl, alles geregelt zu haben.
Damit Angehörige entlastet werden und der eigene Wille gewahrt bleibt

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Angelika Wendel
Finanzmaklerin
Termine nach Vereinbarung
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