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Mediziner_SBU

Ihre Arbeitskraft ist Ihr wichtigstes Kapital – sichern Sie es ab.

  • Leistung schon bei 50 % BU/Tätigkeitsverbot
  • Option bei längerer Arbeitsunfähigkeit
  • Flexibel an Karriere & Lebensphasen anpassbar

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Finden Sie jetzt Ihren individuellen Schutz!

Für Mediziner gibt es besonders starke Konditionen in der Berufsunfähigkeits­versicherung – passend zum klinischen Alltag, Praxis und Karriereweg.

Als Mediziner tragen Sie viel Verantwortung – und Ihre Arbeitskraft ist dabei Ihr wichtigstes Kapital. Das ärztliche Versorgungswerk ist ein zentraler Baustein, deckt aber nicht in jedem Fall den Einkommensausfall bei längerer Einschränkung oder Berufsunfähigkeit ab. Eine private Absicherung kann hier frühzeitiger und flexibler greifen: bereits ab einer deutlichen Beeinträchtigung der beruflichen Tätigkeit, mit Optionen, die sich an Ihrem Karriereweg orientieren – von der Weiterbildung bis zur Praxis.

So bleibt Ihr Lebensstandard planbar, auch wenn der Alltag in Klinik oder Praxis einmal nicht wie gewohnt möglich ist. Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, wie groß Ihre persönliche Versorgungslücke ist und welche Absicherung zu Ihnen passt.


Warum BU trotz Versorgungswerk?

Warum BU trotz Versorgungswerk?

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Ihr ärztliches Versorgungswerk ist wichtig – ersetzt aber nicht in jedem Fall Ihr Einkommen. Private SBU-Leistungen greifen bereits bei 50 % Berufsunfähigkeit und ermöglichen häufig eine Weiterarbeit im Rahmen dessen, was medizinisch möglich ist. So bleibt Ihr Lebensstandard planbar – auch wenn die Praxis oder Klinik einmal nicht alles auffangen kann.

  • Versorgungswerk: Leistung oft erst bei vollständiger Aufgabe der ärztlichen Tätigkeit.

  • Private SBU: Leistung schon ab 50 % BU, Praxisaufgabe ist keine Voraussetzung.

  • Kombination möglich: Leistungen können je nach Tarif parallel bezogen werden. Es erfolgt in diesem Fall keine Anrechnung des Versorgungswerks. (finanzielle Angemessenheit muss jedoch immer beachtet werden)

Besonders stark für den Arztberuf

Besonders stark für den Arztberuf

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Einige SBU Tarife bieten inzwischen sogenannte Mediziner-Pakete an. Hierbei können Sie spezielle Highlights auf Basis Ihres Berufes im Produkt erwarten. Einige Beispiele sind: 

  • Leistung bei längerer AU
    Leistungen aus AU-Klausel für einen klar definierten Zeitraum – ohne BU-Feststellung.

  • Überbrückungsgeld
    Vorläufige BU-Rente bei ausstehender BU-Prüfung. Keine Rückzahlung bei Ablehnung.

  • Infektionsschutzklausel
    BU-Rente wird auch dann gezahlt, wenn wegen Infektionsgefahr ein Tätigkeitsverbot von mind. 50 % für zum Beispiel mind. 6 Monate vorliegt.

  • Keine Anrechnung Versorgungswerk
    Leistungen können parallel bezogen werden (Angemessenheit beachten).

  • Karrieregarantie
    Rente dynamisch erhöhbar – z. B. bei Gehalts-/Gewinnsteigerung bis in hohe Monatsrenten.

  • Nachversicherung bei Praxisgründungen
    Möglichkeit zur Erhöhung ohne erneute Risikoprüfung

Mein Tipp: Die SBU der BarmeniaGothaer


VerSiPro-Option

Garantierter lückenloser Schutz bei Eintritt der Berufsunfähigkeit durch nahtlosen Anschluss an das Krankentagegeld. (Wenn beide Produkte beim Unternehmen sind)

Praxisgründung

Bei bestimmten Anlässen (z. B. Praxis-/ Niederlassungsfinanzierung) Erhöhung ohne neue Risikoprüfung.

Starter-Option

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente bietet keinen ausreichenden Schutz. Die Starter-Option ermöglicht Ihnen einen preiswerten Einstieg mit besonders günstigen Anfangsbeiträgen.

Reduziertes Arbeitspensum

Über die Work‑Life‑Balance‑Option lassen sich Arbeitszeit und BU-Rente im gleichen Verhältnis anpassen – und später wieder erhöhen.

Teilweise Weiterarbeit

Weiterarbeit ist möglich – bis zur Grenze der konkreten Verweisung.

Vereinfachte Gesundheitsfragen

Befristete Aktion für Ärzte bis 35 Jahre mit nur sechs Gesundheitsfragen und Renten-Limit.


Häufig gestellte Fragen

Zahlt die SBU auch, wenn ich noch eingeschränkt arbeiten kann?

Ja. Leistungen setzen i. d. R. ab 50 % Berufsunfähigkeit ein. Eine Weiterbeschäftigung ist bis zur Grenze der konkreten Verweisung möglich.

Wie hilft mir die AU-Klausel?

Bei längerer Arbeitsunfähigkeit können zeitlich befristete Leistungen fließen, ohne dass die BU abschließend festgestellt sein muss.

Wird das Versorgungswerk angerechnet?

Nein, Leistungen werden nicht angerechnet – so ist ein paralleler Bezug möglich, vorbehaltlich finanzieller Angemessenheit.

Ich plane eine Praxisgründung. Muss ich jetzt hoch absichern?

Sie können mit einer passenden Rente starten und später, z. B. bei Praxisfinanzierung, ohne neue Risikoprüfung erhöhen.

Gibt es vereinfachte Gesundheitsfragen?

Für alle Personen in Arzt-Berufen bis 35 Jahre gibt es eine befristete Aktion mit sechs Gesundheitsfragen und Renten-Limit. Lassen Sie uns über die Aktion sprechen!


Sie wollen mehr zu Ihren Möglichkeiten erfahren?

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Angelika Wendel
Finanzmaklerin

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