Eine Hausratversicherung schützt bewegliches Eigentum beispielsweise bei Feuer, Einbruchdiebstahl oder Schäden durch Leitungswasser. Entscheidend ist dabei der Wiederbeschaffungswert. Es geht also darum, was ein vergleichbarer Gegenstand heute neu kostet, denn die Hausratversicherung reguliert zum Neuwert.
Bei einer Hausratversicherung sollte die Absicherung deshalb immer zum tatsächlichen Hausrat passen, weshalb bestehende Verträge regelmäßig geprüft werden sollten. Höhere Wiederbeschaffungskosten durch Inflation können dazu führen, dass der Wert des Hausrats die ursprünglich vereinbarte Summe übersteigt.
Ist die vereinbarte Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Versicherungswert, kann eine Unterversicherung vorliegen. Je nach Vertragsgestaltung kann das dazu führen, dass die Entschädigung im Schadenfall gekürzt wird. Tarife mit einem vereinbarten Unterversicherungsverzicht schützen davor, wenn die dafür geltenden Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört häufig eine korrekt angegebene Wohnfläche.
Update für die Hausratversicherung – damit neue Werte ausreichend versichert bleiben

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Angelika Wendel
Finanzmaklerin
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