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RÜRUP BasisRenten - Interessant für Selbständige und besser Verdiener
Höchstbeträge für Altersvorsorgeaufwendungen Ledige 24.305,-Euro /48.610,- Zusammenveranlagte
Davon sind 2019 88% steuerlich ansetzbar. (Jährlich + 2%, ab 2025 100%)
bAV Direktversicherung - betriebliche Altersversorgung
Steuerfreier Höchstbetrag jährlich 6.432,-- / monatlich 536,-- Euro
Sozialversicherungsfreier Höchstbetrag jährlich 3.216,-- (4%) / monatlich 268,-- Euro
Riester Rente
Sonderausgaben bis 2.100,-- (entspricht mtl 175,--)
Grundzulage p.a. 175,--
Kinderzulage p.a. für ab 2008 Geborene = 300,-- (bis 31.12.20007 Geborene 185,--)
Berufseinsteigerbonus (Einmalzahlung unter 25-jährige) 200,--
In Zeiten von Niedrigzins und sehr schwierigen Kapitalmärkten ist Riester dank der Zulagen
und des Sonderausgabenabzugs sehr interessant.
Lassen Sie sich unabhängig darüber beraten, welche Altersversorgung für Sie die richtige ist und welcher Versicherer mit geringen Verwaltungskosten Ihnen Sicherheit und eine solide Rendite bietet.
Frühestens ab 62
Im Regelfall beginnen die Auszahlungen aus Ihrer Rürup-Vorsorge, wenn Sie das gesetzliche Rentenalter (je nach Geburtsjahr liegt das gesetzliche Rentenalter zwischen 65 und 67) erreicht haben. Als Versicherter können Sie Leistungen aber schon ab 62 beantragen - die monatlichen Rentenzahlungen sind dann natürlich geringer als bei Rentenbeginn erst ab dem gesetzlichen Rentenalter.
Die Leistungen aus Rürup-Verträgen werden grundsätzlich als monatliche Rente gewährt - lebenslang und ganz gleich, welches Alter Sie erreichen.
Vorsorge auch für die Familie
Ansprüche aus einer Rürup-Rente sind nicht vererbbar, allerdings können Sie bereits bei Vertragsabschluss eine Hinterbliebenenrente für Ihren Ehepartner oder die Kinder vereinbaren.
Die Ansprüche aus einer Rürup-Vorsorge dürfen ebenso wie gesetzliche Rentenansprüche nicht übertragen, beliehen oder veräußert werden, auch die Auszahlung in einem einmaligen Betrag ist nicht möglich. Ab 2040 erstmals ausgezahlte Rürup-Renten sind in voller Höhe steuerpflichtig, bis dahin gilt eine Übergangsregel.