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RÜRUP BasisRenten - Interessant für Selbständige und besser Verdiener
Höchstbeträge für Altersvorsorgeaufwendungen Ledige 24.305,-Euro /48.610,- Zusammenveranlagte
Davon sind 2019 88% steuerlich ansetzbar. (Jährlich + 2%, ab 2025 100%)
bAV Direktversicherung - betriebliche Altersversorgung
Steuerfreier Höchstbetrag jährlich 6.432,-- / monatlich 536,-- Euro
Sozialversicherungsfreier Höchstbetrag jährlich 3.216,-- (4%) / monatlich 268,-- Euro
Riester Rente
Sonderausgaben bis 2.100,-- (entspricht mtl 175,--)
Grundzulage p.a. 175,--
Kinderzulage p.a. für ab 2008 Geborene = 300,-- (bis 31.12.20007 Geborene 185,--)
Berufseinsteigerbonus (Einmalzahlung unter 25-jährige) 200,--
In Zeiten von Niedrigzins und sehr schwierigen Kapitalmärkten ist Riester dank der Zulagen
und des Sonderausgabenabzugs sehr interessant.
Lassen Sie sich unabhängig darüber beraten, welche Altersversorgung für Sie die richtige ist und welcher Versicherer mit geringen Verwaltungskosten Ihnen Sicherheit und eine solide Rendite bietet.
Anders als bei der Riester- oder Rürup-Rente lassen sich die Beiträge zu privaten Rentenversicherungen, die nach dem 31. Dezember 2004 geschlossen wurden, steuerlich nicht mehr als Sonderausgaben geltend machen.
Die Beiträge zu Ihrer Privatrente bestreiten Sie also aus Ihrem Nettoeinkommen. Das muss allerdings kein Nachteil sein - denn von den späteren Rentenzahlungen wird dann nur ein geringer Ertragsanteil besteuert. Weil der persönliche Steuersatz im Alter wegen des weggefallenen Arbeitseinkommens meist deutlich niedriger ist, als während der aktiven Berufstätigkeit, ergeben sich häufig sogar steuerliche Vorteile.
Sonderfall Kapitalauszahlung
Wenn Sie eine Privatrente mit Kapitalauszahlung wählen, müssen Sie den Ertrag voll versteuern, sofern die Police nach 2004 abgeschlossen wurde. "Ertrag" ist der Unterschiedsbetrag zwischen den von Ihnen eingezahlten Beiträgen und der ausgezahlten Versicherungssumme - ähnlich den Zinsen, die Sie mit einer Geldanlage bei der Bank erzielen.
Tipp: Wenn Sie sich Ihr Kapital erst nach Vollendung des 62. Lebensjahrs (bei Abschluss vor dem 01.01.2012 mit 60 Jahren) und nach Ablauf von zwölf Jahren auszahlen lassen, müssen Sie sogar nur die Hälfte des Ertrags versteuern.