Durch die Novellierung der Wohnungbauprämie zum 1.1.2021 erhalten mehr Bausparer/innen Förderung ihres Bausparvertrages. Zudem wird der Förderbetrag erhöht.
Was wurde geändert?
- Erhöhung der Einkommensgrenzen von derzeit 25.600.- € (Single)/51.600.- € (verheiratet/verpartnert) auf 35.000.-€ bzw 70.000.- €
- Erhöhung des max. förderfähigen Sparbeitrages von 512.-€ auf 700.-€ (Single) und von 1.024.-€ auf 1.400.-€ (verheiratet/verpartnert)
- Erhöhung der Förderquote der Aufwendungen von 8,8% auf 10%, d.h. die Wohnungsbauprämie beträgt ab 1.1.2021 max 70.-€ bzw. 140.-€
Die erhöhte Wohunungsbauprämie gilt nicht nur für neu abgeschlossene, sondern auch für bereits bestehende Bausparverträge. Die erhöhte Wohnungsbauprämie gilt automatisch ab dem Sparjahr 2021.