Bau - bzw. Immobilien Finanzierung - Info`s

Wichtige Kriterien bei einer Baufinanzierung

  1. Bonität: Vor der Bewilligung einer Baufinanzierung wird die Bonität des Kreditnehmers geprüft. Dabei werden unter anderen die Einkommens- und Vermögenssituation berücksichtigt und ein Schufa-Auskunft eingeholt.
  2. Eigenkapital: Banken verlangen in der Regel einen gewissen Anteil an Eigenkapital, um das Risiko der Baufinanzierung zu minimieren. Als grober Richtwert gelten 20 bis 30 Prozent der Finanzierungssumme, die als Eigenkapital vorhanden sein sollte, um etwa Makler, Grunderwerbssteuer oder Notarkosten bezahlen zu können. Je höher das Eigenkapital, desto günstiger sind in der Regel die Kreditkonditionen.
  3. Zinsbindung: Beim Abschluss einer Baufinanzierung werden über einen festen Zeitraum (meist 10 oder 15 Jahre), die Zins- und Rückzahlungskonditionen (Zinsbindung) fixiert. Das schafft Planungssicherheit. Wer mit steigenden Zinsen rechnet, vereinbart eine längere Zinsbindung. Nach Ablauf der Zinsbindung wird über die Restschuld eine Anschlussfinanzierung, zu den dann aktuellen Konditionen und mit neuer Zinsbindung, abgeschlossen. 
  4. Tilgungssatz: Der Tilgungssatz wird beim Abschluss festgelegt (z.B. 4 %). Je nach finanziellem Spielraum sollte er so hoch wie möglich gewählt werden, damit der Kredit schneller abgelöst werden kann. In der Regel kann der Tilgungssatz während der Laufzeit angepasst (meist 1x pro Jahr) werden.
  5. Sicherheiten: Zur Absicherung der Baufinanzierung verlangen Kreditinstitute in der Regel Sicherheiten, wie z.B. eine Grundschuld auf der zu finanzierenden Immobilie und eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung auf den Kreditnehmer in Höhe der Darlehenssumme.
  6. Sondertilgung: Um die Baufinanzierung schneller abzulösen, kann in der Regel einmal pro Jahr eine Sondertilgung erfolgen. Diese ist bei den meisten Banken auf 5 Prozent der Darlehenssumme begrenzt.
  7. Förderungen: Das Bauvorhaben ist gegebenenfalls über verschiedene Programme (z.B. KfW-Darlehen, Baukindergeld, Wohnungsbauprämie) förderfähig bzw. wird vom Staat unterstützt.

 



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