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Privat-Haft­pflichtschutz mit Leistungen für Versicherungsnehmer

Privat-Haft­pflicht: Für alles, was Sie nicht im Blick haben!

Eine Privat-Haft­pflichtversicherung sollte jeder haben, denn fügen Sie einer anderen Person einen Schaden zu – egal ob Per­sonen-, Sach- oder Vermögensschaden – sind Sie gesetzlich zum Schadenersatz verpflichtet, in unbegrenzter Höhe und mit dem gesamten Vermögen. 


So funktioniert moderner Haft­pflichtschutz heute!

Eine Haft­pflichtversicherung ist dafür da, Schäden zu begleichen, die Sie gegenüber einem Dritten verursachen. Es gibt aber ein paar Ausnahmen, von denen Sie selbst profitieren können, wie:

  • Beschädigung eigener Sachen: Wenn der andere Haft­pflichtversicherer Ihnen den Zeitwert gezahlt hat, wird der Ausgleich zum Neuwert bis 10.000 € übernommen. 
  • Wiedereinfangen Ihres entlaufenen Tieres: Ihr Nachbar kümmert sich während Ihres Urlaubes um Ihre Hauskatze. Beim Füttern entläuft diese. Die Kosten für das Wiedereinfangen sind bis 10.000 € versichert.

 

Moderner Haft­pflichtschutz übernimmt auch die... 

  • Kosten bei Schäden an fremden, gemieteten oder geliehenen Sachen (auch Elektro-Fahrräder), bis zu 100.000 €.
  • Kosten bei Betankungsschäden an fremden geliehenen Kraftfahrzeugen oder bei Schäden durch das Öffnen der Kraftfahrzeugtür (jeweils bis 20.000 €).
  • Selbstbeteiligung (bis 1.000 €) im Schadenfall bei Car-Sharing Autos bzw. gemieteten E-Scootern.

Nachhaltiger als Neukauf

Mit Repair & Care wird dem Geschädigten bis zu 5.000 € über dem Zeitwert erstattet, wenn der Schaden repariert wird. 

Absicherung von nebenberuflichen Tätigkeiten 

Sind Sie beispielsweise als Nachhilfelehrerin, Influencer, Hundesitter ... tätig, sind diese nebenberuflichen Täigkeiten bis zu einem Jahresumsatz von 25.000 € mitversichert.


Umfangreicher Schutz für Immobilienbesitzer

  • Erneuerbare Energien: Photovoltaikanlage inkl. Energieabgabe ins öffentliche Stromnetz, Wärmepumpe, Balkonkraftwerk (Balkon-Solaranlagen) bis 800 Watt, Solarthermie- und Flächengeothermie-Anlagen sind versichert. Eine Geothermie-Anlage, die mittels Bohrung errichtet wurde, ist bis 1 Mio € versichert.
  • Haus- & Grundbesitzer-Haft­pflicht: Versicherungsschutz als Haus- und Grundbesitzer für ein selbstgenutztes Einfamilienhaus.
  • Gewässerschaden-Haft­pflicht: Versicherungsschutz für Heizöltank in der selbst genutzten Immobilie.
  • Bau­herren­haft­pflicht: Versicherungsschutz als Bauherren ohne Begrenzung der Bausumme bei selbstgenutzten Ein- bzw. Zweifamilienhäusern. Denn Sie sind für die Sicherheit auf Ihrer Baustelle verantwortlich und haften für Schäden.
  • Vermieter von maximal vier vermieteten Eigentumswohnungen/Garagen sind umfangreich mit der Privat-Haft­pflicht abgesichert. Besitzen Sie noch mehr Immobilien, kann Ihr Haft­pflichtschutz einfach mittels Zusatzpakete erweitert werden.

Ihr Versicherungsschutz kann mittels Paketen individuell erweitert werden.

Paket Cyber  

In solchen Fällen schützt Sie das Paket Cyber

  • Urheberrechtsverletzungen:
    Ihr 14-jähriger Sohn hat bei Facebook ein Bild gepostet, welches urheberrechtlich geschützt ist. Der Rechteinhaber mahnt Sie ab. Die Privat-Haft­pflichtversicherung übernimmt die Gebühren einer Abmahnung, mit der ein Anspruch auf Unterlassung gegen Sie begehrt wird. Außerdem befriedigt der Versicherer berechtigte Schadenersatzansprüche, soweit die Urheberrechtsverletzung nicht vorsätzlich erfolgt ist.
  • Cyber-Mobbing:
    Laut Umfrage haben im Jahr 2020 knapp über 17 Prozent aller Schülerinnen und Schüler angegeben, schon einmal von Cybermobbing betroffen gewesen zu sein. Wenn nämlich Kinder und Jugendliche systematisch und über einen längeren Zeitraum ausgegrenzt, beleidigt, erpresst oder gedemütigt werden. Mobbing im realen Leben und im Internet gehen oft ineinander über, auch ist die einfache Trennung zwischen Opfern und Tätern nicht immer leicht. Gemobbte werden oft selbst wieder zu Mobbern. Sollten Ihre Kinder ohne Ihr Wissen selbst zum Täter werden, kommt die Privat-Haft­pflichtversicherung über das Cyber-Paket für berechtigte Schadenersatzansprüche auf. Dazu prüft der Versicherer für Sie die Haft­pflichtfrage. Unberechtigte Schadenersatzansprüche werden zu Ihrem Schutz abgewiesen.
  • Persönlichkeitsrechtsverletzungen:
    Sie veröffentlichen versehentlich und unbemerkt das falsche Bild in den sozialen Medien. Das Bild zeigt Bekannte von Ihnen, welche nicht der Veröffentlichung zugestimmt haben. Ihre Bekannten erwirken eine Abmahnung gegen Sie. Die Privat-Haft­pflichtversicherung übernimmt die Gebühren einer Abmahnung, mit der ein Anspruch auf Unterlassung gegen Sie begehrt wird. Außerdem befriedigt die Versicherung berechtigte Schadenersatzansprüche, soweit die Urheberrechtsverletzung nicht vorsätzlich erfolgt ist.
  • Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen:
    Sie versenden Neuigkeiten aus Ihrem Sportverein regelmäßig per Mail an die Vereinsmitglieder. Dabei versenden Sie die Mails einmal versehentlich nicht über die „Blind-Kopie-Funktion“ („Bcc“), sondern an einen für alle Beteiligten sichtbaren Mailverteiler. Ein Vereinsmitglied meldet Sie an die Datenschutzbehörden und verlangt einen Schadersatz von Ihnen.  Der Versicherer prüft die Haft­pflichtfrage. Berechtigte Schadenersatzansprüche werden befriedigt, unberechtigte Schadenersatzansprüche werden zu Ihrem Schutz abgewiesen.

Paket Hund  

Mitversicherung eines Hundes, der ausschließlich zu privaten Zwecken gehalten wird, statt separate Hunde­halter­haft­pflicht

Paket Diensthaftpflicht  

Versichert die gesetzliche Haft­pflicht aus der Tätigkeit als Lehrer (auch an einer Privat-Schule) oder verwaltend tätiger Beamter/Angestellter im öffentlichen Dienst.


Bester Privathaftpflicht-Schutz für Sie

  • Wenn Sie von einem anderen Versicherer in den modernen Haft­pflichtschutz wechseln, wird garantiert, dass der neue Schutz mindestens so gut ist wie Ihr alter (Vorversicherungs-Garantie).
  • Auch in der Zeit zwischen Kündigung des alten Vertrages und Abschluss des comfort-Schutz , sind Sie in dieser "Zwischenzeit" bereits besser abgesichert, denn die Schadenregulierung wird für alles, was in Ihrem alten Vertrag schlechter versichert ist, übernommen. (Konditionsdifferenz-Deckung)
  • Durch die Innovationsklausel und Best-Leistungs-Garantie bleibt Ihr Versicherungsschutz außerdem immer aktuell.

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Individueller Haft­pflichtschutz mit Beratung

Für eine individuelle Beratung zu Ihrer Privathaftpflicht-Versicherung geben Sie bitte hier Ihre Daten an.


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Angelika Wendel
Finanzmaklerin

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