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Nachversicherungsgarantie in der Berufs- und Grundfähigkeitsversicherung

Ihr Leben verändert sich? 
Dann sollte es Ihre Absicherung auch!

 


Ob Hochzeit, Familienzuwachs oder ein neuer Job:

Mit jeder Veränderung wachsen Verantwortung und finanzielle Verpflichtungen. Damit Ihr Schutz Schritt hält, gibt es die Nachversicherungsgarantie. Sie erlaubt es Ihnen, Ihre Absicherung flexibel zu erhöhen – ohne erneute Risikoprüfung.

 

Was ist die Nachversicherungsgarantie?

Die Nachversicherungsgarantie ist eine Option in Ihrer Berufs- oder Grundfähigkeitsversicherung. Sie sorgt dafür, dass Sie später Ihren Versicherungsschutz erhöhen können, ohne:

  • neue Gesundheitsfragen beantworten zu müssen
  • ärztliche Untersuchungen vornehmen zu lassen
  • aufgrund neuer Erkrankungen mit höheren Beiträgen rechnen zu müssen.

Kurz gesagt: Ihre Gesundheit spielt nur bei Vertragsabschluss eine Rolle. Danach können Sie Ihr Schutz anpassen.


Wann kommt die Nachversicherungsgarantie zum Einsatz?

Bei Canada Life gibt es 23 konkrete Ereignisse, bei denen die Nachversicherungsgarantie greift. Zum Beispiel:


Beginn eines Studiums/einer Ausbildung

Immobilienkauf

Berufseinstieg

Heirat

Gehaltssteigerung

Geburt oder Adoption eines Kindes


Zusätzlich können Sie bei Canada Life auch innerhalb der ersten 5 Jahre, sowie zum 10. und 15. Jahrestag Ihrer Police die monatliche Rente erhöhen.

Das heißt: Ihr Schutz wächst auch dann, wenn sich Ihr Leben mal nicht groß verändert.


Ein Beispiel aus dem Leben:

Mit der Berufsunfähigkeitsversicherung von Canada Life sichern Sie Ihr Einkommen, wenn Sie Ihren Beruf aufgrund von einer Krankheit oder einem Unfall dauerhaft nicht mehr ausüben können. Das nachfolgende Beispiel verdeutlicht, wie sich Ihr Berufsunfähigkeitsschutz dank der Nachversicherungsgarantie Ihrem Leben anpassen könnte:

*Erhöhung auf bis zu 75 % des Bruttoeinkommens von 10.000 €

Hinweis: Nachfolgend wird die Nachversicherungsgarantie für den Berufsunfähigkeitsschutz, Stand April 2025 dargestellt. Die Nachversicherungsgarantie ist in den jeweiligen Versicherungsbedingungen verbindlich geregelt.


Gerne persönlich für Sie da

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finanzas 
Angelika Wendel
Finanzmaklerin

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