Erst letztes Jahr wurden die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf ein Rekordhoch angehoben. Sehr zum Ärger aller Betroffenen wird sich dieser Trend auch 2026 fortsetzen.
Ab 2026 müssen Angestellte deutlich mehr verdienen, um überhaupt zwischen gesetzlicher (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV) wählen zu können. Die sogenannte Versicherungspflichtgrenze steigt laut Entwurf des Bundeskabinetts auf
77.400 € Jahresgehalt an. Das ist ein Anstieg von 4,9 % gegenüber 2025 (73.800 €).
Auch die Beitragsbemessungsgrenze wird demnach auf 69.750 € pro Jahr bzw. 5.812,50 € monatlich angehoben. Sie legt fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig werden. Für viele Beschäftigte bedeutet das: deutlich höhere Abgaben.
Außerdem liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag laut Prognose des GKV-Schätzerkreis bei 2,9 %. Im Vorjahr lag diese Schätzung bei 2,5 %, allerdings erhöhten die Kassen ihre individuellen Zusatzbeiträge so deutlich, dass der tatsächliche Wert bereits 2025 bei 2,9 % lag. Eine ähnliche Entwicklung ist auch im kommenden Jahr nicht ausgeschlossen.
Die Anhebung der Grenzen und Beitragssätze verdeutlicht, wie stark die finanzielle Belastung in der GKV weiter zunimmt.
Ein Blick auf die langfristige Beitragsentwicklung in der GKV und PKV zeigt: Zwischen 2005 und 2025 sind die Beitragseinnahmen je Versicherten in der PKV im Schnitt um 3,1 % pro Jahr gestiegen – in der GKV lag der jährliche Zuwachs mit 3,8 % leicht darüber.

Das folgende Rechenbeispiel zeigt den Vergleich zwischen einem PKV-Beitrag und GKV-Beitrag, bei einem Einkommen an der Beitragsbemessungsgrenze.
Als Beispiel für die PKV dient ein Tarif der Hallesche Krankenversichung, die regelmäßig für stabile Beiträge, ausgezeichnete Leistungen und hervorragende Gesundheits-Services prämiert wird. Unter anderem mit Top-Bewertungen für das Preis-Leistungs-Verhältnis.
Die Berechnung des Beitrags der GKV erfolgt mit der Barmer Krankenkasse, eine der größten gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland.
Das Beispiel basiert auf einem 35-jährigen Arbeitnehmer ohne Kinder mit einem Einkommen von 5.812,50 € (160 € Krankentagegeld nach einer Karenzzeit von 42 Tagen).

Sie wissen jetzt Bescheid und können handeln:
Option 1: Sie bleiben bei Ihrer GKV und akzeptieren die weitere Beitragssteigerung.
Option 2: Sie vergleichen die Beiträge der verschiedenen GKVs:
Denn neben dem gesetzlich festgeschriebenen allgemeinen Beitragssatz von derzeit 14,6 % können gesetzliche Krankenkassen einen individuellen Zusatzbeitrag erheben, dessen Höhe von jeder Kasse selbst festgelegt wird. Dieser Zusatzbeitrag wird 2026 durchschnittlich auf 2,9 % geschätzt. Clever gemacht, springt durch einen Kassenwechsel mit den eingesparten Beiträgen noch eine sinnvolle private Zusatzversicherung, z. B. für die Zähne, heraus.
Option 3: Sie entscheiden sich für die PKV:
Wenn Sie selbstständig, Freiberufler oder Beamter sind oder als Angestellter mehr als 77.400 Euro (Versicherungspflichtgrenze 2026) verdienen, haben Sie die Möglichkeit, in die PKV zu wechseln. Die PKV ist trotz höherem Leistungsumfang oftmals günstiger als die GKV und kann deutlich unter dem GKV-Höchstbeitrag liegen, den Gutverdiener dort bezahlen müssen. Denn während sich der Beitrag in der GKV allein auf Basis des Gehalts berechnet, spielt das Einkommen bei der Ermittlung der Beiträge in der PKV keine Rolle.

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Angelika Wendel
Finanzmaklerin
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